Pro Senectute beider Basel in Ihrem Nachlass berücksichtigen

Gutes tun über das Leben hinaus

Liegt Ihnen die Erhaltung der Lebensqualität älterer Menschen in der Region am Herzen? Möchten Sie auch über ihr Leben hinaus Gutes tun und eine gemeinnützige Institution unterstützen? Dann können Sie Pro Senectute beider Basel in Ihrem Nachlass berücksichtigen. Jede Spende ist willkommen und wertvoll.

Um Pro Senectute beider Basel zu berücksichtigen, braucht es ein rechtsgültiges Testament. Nur so können Sie bestimmen, wen oder was Sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens unterstützen möchten. Dabei können Sie Pro Senectute beider Basel ein Legat oder eine Erbschaft vermachen. Bei einem Legat können Sie in Ihrem Testament frei entscheiden, welchen fixen Betrag Sie spenden möchten.

Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.

Erfahren Sie in wenigen Klicks, wie sich Ihr Nachlass aufteilt.

Bild Michael Harr, Geschäftsleiter, Ansprechperson für Testamente

Haben Sie Fragen zum Testament? Im persönlichen Gespräch lassen sich diese vertrauensvoll klären. Ich stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Michael Harr, Geschäftsleiter
061 206 44 44
michael.harr@bb.prosenectute.ch