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Sie können über ihr Leben hinaus Gutes tun und Pro Senectute beider Basel in Ihrem Nachlass berücksichtigen.
Um Pro Senectute beider Basel zu berücksichtigen, braucht es ein rechtsgültiges Testament. Dabei können Sie Pro Senectute beider Basel ein Legat oder eine Erbschaft vermachen.
Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden und existiert kein Testament, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat. In unserem neuen Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Testament. Bestellen Sie den kostenlosen Ratgeber hier.
Mit unserem Testament-Rechner erfahren Sie in wenigen Klicks, wie sich Ihr Nachlass aufteilt.
Wenn Sie mit uns über ein Legat oder eine Erbschaft sprechen möchten, dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Michael Harr, Geschäftsleiter
michael.harr@bb.prosenectute.ch
061 206 44 44