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Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken.
Die EL sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen
Ein Anspruch besteht nur bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz.
Mit dem EL-Rechner können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie in den Genuss von Ergänzungsleistungen kommen könnten. Diese Auswertung erfolgt völlig anonym, Ihre Daten werden nirgends gespeichert.
Selbstverständlich können Sie sich auch für ein persönliches Beratungsgespräch anmelden. Vereinbaren Sie einen Termin und wir unterstützen Sie bei den Abklärungen.
Montag–Freitag, 8–12 Uhr und 14–17 Uhr
061 206 44 44
beratung@bb.prosenectute.ch