Ergänzungsleistungen

Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken.

Die EL sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.

Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen

  • mit einem Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV
  • mit einem Anspruch auf ein Taggeld der IV, welches für mindestens 6 Monate ausgerichtet wird
  • mit einem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV
  • die keine Rente der AHV oder IV erhalten, weil sie die Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben.

Ein Anspruch besteht nur bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz.

Mit dem EL-Rechner können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie in den Genuss von Ergänzungsleistungen kommen könnten. Diese Auswertung erfolgt völlig anonym, Ihre Daten werden nirgends gespeichert.

Selbstverständlich können Sie sich auch für ein persönliches Beratungsgespräch anmelden. Vereinbaren Sie einen Termin und wir unterstützen Sie bei den Abklärungen.

Montag–Freitag, 8–12 Uhr und 14–17 Uhr
061 206 44 44
beratung@bb.prosenectute.ch