Patientenverfügung

Medizinische Behandlung
und Pflege selbst bestimmen

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selber, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen, falls Sie Ihre geistigen Kräfte verlieren und urteilsunfähig werden.

Mit einer Patientenverfügung halten Sie konkret fest, wie Sie medizinisch versorgt und gepflegt werden sollen, wenn Sie urteilsunfähig sind. Sie bestimmen selbst, welche lebenserhaltenden und begleitenden Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Die Patientenverfügung wird nur angewendet, wenn Sie sich nicht mehr äussern können oder urteilsunfähig sind.

Eine Patientenverfügung beinhaltet verschiedene Anweisungen und Wünsche:

  • Anweisungen für medizinische Behandlung und Pflege
  • Vertretungspersonen
  • Werteerklärung
  • Erweiterte Patientenverfügung: Persönliche Wünsche

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen des Formulars. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Montag–Freitag, 8–12 Uhr und 14–17 Uhr
061 206 44 44
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