Hilfsmittel

Gut beraten bei Fragen betreffend Finanzierung
Ihres Hilfsmittels

Welche Kosten übernehmen Krankenkasse, IV oder AHV? Wir klären das gerne für Sie. Und bei Härtefällen hilft Pro Senectute beider Basel diskret und unkompliziert.

Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit den Gesetzen aus, wissen, welche Ansprüche Sie gegenüber Ämtern und Krankenkassen haben und helfen Ihnen bei den Formalitäten. Für Härtefälle verfügt Pro Senectute beider Basel über einen eigenen Fonds. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne diskret weiter.

Rollstuhl-Finanzierung über AHV
AHV-Rentnerinnen und -Rentner, die für die Fortbewegung voraussichtlich dauernd und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Anspruch auf die Ausrichtung eines Pauschalbetrages von 900 Franken. Keinen Anspruch auf Abgabe eines Rollstuhles zu Lasten der AHV haben Personen, die hospitalisiert sind, die sich in einem Heim aufhalten oder die nur vorübergehend oder gelegentlich für grössere Ausgänge einen Rollstuhl benötigen. Merkblatt

Kauf: Neuware und Occasionen
Miete: Inkl. Reparaturen und Anpassungen

Kontakt
061 206 44 33
Mo–Fr 8–11.30 Uhr und 14–16.30 Uhr
hilfsmittel@bb.prosenectute.ch

Shop in Liestal mit Ausstellung
Im Schild, Eichenweg 4, 4410 Liestal
Mo–Fr 8–11.30 Uhr und 14–16.30 Uhr
Anfahrt

Shop in Basel mit Ausstellung
Im Westfeld 6, 4055 Basel
Mo–Fr 8–12 Uhr und 14–17 Uhr