Vorsorgeauftrag

Ihre Bestimmungen für
die Vertretung bei Urteilsunfähigkeit

Den Vorsorgeauftrag benötigen Sie bei Urteilsunfähigkeit infolge Unfall oder einer schweren Krankheit. Sie regeln Ihre Vertretung in persönlichen Belangen, Vermögensangelegenheiten und im Rechtsverkehr.

Der Vorsorgeauftrag ist ein Dokument, das Dritten im Falle einer länger andauernden Urteilsunfähigkeit bestimmte Befugnisse zur Vertretung der eigenen Interessen erteilt. Mit einem Vorsorgeauftrag wird ein behördliches Eingreifen weitgehend verhindert. Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Vertretungsbereiche. Sie können für jeden Bereich eine andere Vertretungsperson bestimmen oder eine Person mit allen drei Bereichen beauftragen.

Personensorge
Die Personensorge betrifft Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl sowie den Schutz Ihrer Persönlichkeit. Durch die Wahrung der Inhalte des Vorsorgeauftrages soll trotz entstandener Urteilsunfähigkeit eine grösstmögliche Selbstbestimmung erreicht werden.

Vermögenssorge
Der Vertretungsperson für den Bereich Vermögenssorge übertragen Sie die Verantwortung für Ihr Vermögen und die Erledigung der laufenden Geschäfte wie die Zahlungen von Rechnungen. Die Vertretungsperson muss Ihr Vermögen sachgerecht verwenden: Sie sorgt dafür, dass Ihre Lebenskosten gedeckt und Ihre Rechnungen rechtzeitig bezahlt sind. Sie können die Vermögensverwaltung auch an juristische Personen, z.B. Ihrer Bank, übertragen.

Rechtsverkehr
Die Vertretung im Rechtsverkehr können Sie an natürliche oder juristische Personen übertragen. Sie ermächtigen damit einen Vertreter, der Sie gegenüber Banken, Behörden, Geschäftspartner, der Familie etc. rechtlich vertritt.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne beim Erstellen des Vorsorgeauftrags. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Montag–Freitag, 8–12 Uhr und 14–17 Uhr
061 206 44 44
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